
AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der DefenceTech Systems GmbH, Pariser Platz 6 a, 10117 Berlin, Deutschland.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht abgeschlossen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die DefenceTech Systems GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungsgegenstand
Die DefenceTech Systems GmbH erbringt technologieorientierte B2B-Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen:
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Softwareentwicklung
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Systemintegration
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IT-Sicherheit
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technische Beratung
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digitale Plattformen
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technische Dokumentation
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Projekt- und Prozessunterstützung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Projektvertrag oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
Die DefenceTech Systems GmbH schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote der DefenceTech Systems GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder Beginn der Leistungsausführung zustande.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand oder gesondertem Angebot berechnet.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner und technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereit.
Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Mehraufwand aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder verspäteter Mitwirkung ist gesondert zu vergüten.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist die DefenceTech Systems GmbH berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
Die gesetzlichen Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
6. Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, technischer Störungen, Lieferverzögerungen Dritter oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
7. Abnahme
Soweit werkvertragliche Leistungen erbracht werden, erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel schriftlich rügt oder die Leistung produktiv nutzt.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Alle Rechte an Konzepten, Quellcodes, Dokumentationen, Entwürfen, technischen Unterlagen, Methoden, Templates, Know-how und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei der DefenceTech Systems GmbH, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
Eine Weitergabe, Bearbeitung, Vervielfältigung oder kommerzielle Verwertung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.
Vorbekanntes Know-how, Standardmodule, Frameworks, Methoden und interne Werkzeuge der DefenceTech Systems GmbH bleiben ausschließliches Eigentum der DefenceTech Systems GmbH.
9. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, technischen Unterlagen, Zugangsdaten, Projektdaten und sonstigen nicht öffentlich bekannten Informationen streng vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.
Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder die jeweils andere Partei vorher schriftlich zugestimmt hat.
10. IT-Sicherheit und Zugangsdaten
Der Auftraggeber ist für die sichere Verwaltung eigener Systeme, Zugangsdaten, Benutzerrechte und interner Sicherheitsprozesse verantwortlich.
Die DefenceTech Systems GmbH haftet nicht für Schäden, die durch unsichere Systeme, kompromittierte Zugangsdaten, fehlende Sicherheitsmaßnahmen oder nicht umgesetzte Empfehlungen des Auftraggebers entstehen.
11. Compliance, Exportkontrolle und Sanktionen
Die Leistungserbringung erfolgt vorbehaltlich der Einhaltung anwendbarer gesetzlicher Vorschriften, insbesondere Exportkontroll-, Sanktions-, Datenschutz-, Sicherheits- und Compliancevorschriften.
Die DefenceTech Systems GmbH ist berechtigt, Leistungen abzulehnen, auszusetzen oder zu beenden, wenn rechtliche, regulatorische oder compliancebezogene Risiken bestehen.
Der Auftraggeber versichert, keine Leistungen für rechtswidrige Zwecke zu verwenden.
12. Subunternehmer
Die DefenceTech Systems GmbH ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer oder externe Spezialisten einzusetzen, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.
Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt bei der DefenceTech Systems GmbH.
13. Gewährleistung
Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und nachvollziehbar zu rügen.
Die DefenceTech Systems GmbH ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
14. Haftung
Die DefenceTech Systems GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die DefenceTech Systems GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall, Datenverlust oder Reputationsschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe der für den jeweiligen Einzelauftrag gezahlten Nettovergütung begrenzt.
15. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzgesetze und der Datenschutzerklärung der DefenceTech Systems GmbH.
Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
16. Referenznennung
Die Nennung des Auftraggebers als Referenz ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Die DefenceTech Systems GmbH ist berechtigt, allgemein und anonymisiert auf Projekterfahrung hinzuweisen, sofern keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.
17. Vertragslaufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, schwerwiegender Pflichtverletzung, Compliance-Risiken oder unzulässiger Verwendung der Leistungen.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
19. Stand
Stand: Mai 2026